Ohne Hilfe krank! Kanülen Austauschprogramme für Drogenabhängige

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass Menschen, die besonders gefährdet sind, geholfen werden muss! Eins ist klar: Drogenabhängige sind ein Teil dieser Schutzbedürftigen Menschen. Natürlich müssen sie über die Gefahren ihrer Sucht aufgeklärt werden und Perspektiven bekommen, wie sie damit aufhören können. Aber noch viel wichtiger ist es, dass wir aktiv einschreiten und helfen, wenn der Entzug nicht funktioniert oder gar nicht angestrebt werden will. Wir fordern, dass dieses auch legalisiert wird.

 

Daher fordern wir ein kostenloses, anonymes Austauschprogramm für Kanülen und Spritzen in Arztpraxen und Missionen am Bahnhof und öffentliche medizinischen Aufklärungsstellen sowie Spritzenautomaten an allen Fern- und Regionalbahnhöfen, wodurch Betroffenen einfach geholfen werden und das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Gleiches Recht für alle Todesfälle: Einheitlicher Trauerurlaub für Tot- und Fehlgeburten

In Deutschland wird in Hinblick auf die Rechte von Eltern nach dem Verlust eines Kindes vor der Geburt differenziert: Nach einer Totgeburt, wenn das Gewicht des Kindes 500 Gramm übersteigt und der Tod nach der 24. Schwangerschaftswoche eintritt, darf die austragende Person ihre berufliche Tätigkeit ohne ein ärztliches Gutachten nicht wieder aufnehmen. Nach einer Fehlgeburt, die diese Kriterien nicht erfüllt aber nach der 12. Schwangerschaftswoche eintritt, sieht es anders aus: Den Schwangeren steht kein Sonderurlaub zu, um von der Arbeit fernzubleiben ist ein ärztliches Attest nötig.

 

Die Jungen Liberalen Oberbayern fordern:

 

Fehl- und Totgeburten rechtlich gleichzusetzen und Schwangeren nach ihrem Verlust die gleichen Rechte zur körperlichen und geistigen Regeneration zuzusprechen. Nach einem Verlust ab der 12. Schwangerschaftswoche soll Schwangeren ein Kündigungsschutz sowie Sonderurlaub zustehen. Eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit soll nur mit einem entsprechenden ärztlichen Attest möglich sein.

Luftfilteranlagen Jetzt!

Die Coronapandemie hat uns alle seit zwei Jahren fest im Griff. Nahezu sämtliche
Lebensbereiche waren von Einschränkungen und Verordnungen geprägt. Allen voran das
Bildungssystem ist besonders unter die Räder der Coronapolitik geraten. Um einen
Präsenzunterricht an Bayerns Schulen zu gewährleisten, hat die Staatsregierung
beschlossen, dass die Klassenzimmer laufend durchlüftet werden müssen. Hierzu sollten
ausreichend Lüftungsanlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Distribution dieser
Anlagen ist nicht, oder nur unzureichend, geschehen, was derzeit zu unhaltbaren
Zuständen in Bayerns Klassenzimmern führt.

Wir fordern daher:

  • Die Einrichtung eines Sonderstabs für die Beschaffung von Luftfilteranlagen
    (SfdBvL), pro Landkreis der sich ausschließlich damit beschäftigt, die
    Hygienekonzepte der bayrischen Schulen zu erstellen und zu betreuen.
  • Die Begutachtung der schulischen Ausstattungen vor Ort durch weisungsgebundene Mitarbeiter*innen der zuständigen kommunalen Verwaltung, um zu überprüfen, ob  die notwendigen Voraussetzung für die Umsetzung der Konzepte vorhanden sind.
  • Eine nachträgliche Prüfung der Anzahl der notwendigen Luftfilteranlagen.
  • Eine dementsprechende Nachbestellung dieser Luftfilteranlagen.
  • Eine unbürokratische Beantragung der Luftfilteranlagen und eine zügige
    Bearbeitung der eingereichten Anträge.

Psychologische Erste Hilfe für Geflüchtete

Aktuell kommen täglich weitere Geflüchtete aus der Ukraine zu uns, die Schreckliches
erlebt haben. Traumatische Erlebnisse wie die von Krieg und Flucht, Verlust von
Angehörigen und eigene existenzielle Bedrohung können zu Traumafolgestörungen führen
und die Entstehung anderer psychischer Erkrankungen begünstigen. Zudem befinden sich
unter den Ankommenden Menschen, die schon vor der Flucht unter psychischen
Erkrankungen litten und hier dringend weiterbehandelt werden müssen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Oberbayern:

  • Bei Ankunft der Geflüchteten die Abfrage von akutem Behandlungsbedarf, vor allem
    in Bezug auf Medikamente
  • Bessere finanzielle Ausstattung bestehender Angebote zur Versorgung psychisch
    kranker Geflüchteter in Oberbayern
  • Hierbei ist auf wohnortnahe oder aufsuchende Versorgung zu achten, da es
    erfahrungsgemäß gerade älteren Menschen und Eltern mit Kindern schwer fällt,
    längere Distanzen zu Hilfsangeboten zu überwinden
  • Schaffung von Möglichkeiten für geflüchtete Fachkräfte aus dem medizinischen und
    psychosozialen Bereich, zeitnah muttersprachliche Angebote zu schaffen und eine
    angemessene Entlohnung zu erhalten
  • Spezifische Angebote für traumatisierte Kinder und Jugendliche

Hierbei ist wichtig zu beachten, dass nicht jede*r Geflüchtete und nicht jeder
Mensch, der Traumata erlebt, automatisch psychisch erkrankt. Für diejenigen, bei
denen dies der Fall ist, müssen aber schnelle Behandlungsmöglichkeiten geschaffen
werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von Social Freezing

Wir fordern die staatliche Förderung der Kryokonservierung von Eizellen, dem Social Freezing.

Hebammen Unterstützung

Hebammen Unterstützung

Der BeKo am 30.09.2018 hat beschlossen:

Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen bereits ein großes Problem. Doch
die Brisanz der Situation bei den Hebammen ist oftmals entscheidend über das
Leben eines Neugeborenen und seiner Mutter. Deshalb müssen in diesem
Bereich dringend ein Umdenken und entsprechende Reformen stattfinden, damit
auch im Falle steigender Geburtenraten jede Gebärende Hilfe bekommen kann.
Der Bezirkskongress der Jungen Liberalen Oberbayern möge beschließen:

  1. 1 zu 1 Betreuung. Aktuell, aufgrund des Fachkräftemangels, betreut eine
    Hebamme, vor allem als Angestellte eines Krankenhauses gleichzeitig mehrere
    Gebärende. Einer sachgerechten Betreuung kann somit keine Rechnung
    getragen werden. Wir sagen, Qualität vor Quantität und fordern als Ziel aller Maßnahmen deshalb eine
    personelle Aufstockung und eine 1 zu 1 Betreuung!
  2. Steigerung der Attraktivität für Ausbilder und Auszubildende durch bessere
    Entlohnungen. Um eine personelle Aufstockung zu ermöglichen, muss bereits in
    der Ausbildung ein Umdenken stattfinden. Damit es genug Ausbilder gibt,
    müssen die Gehälter an den Grad der Verantwortung angepasst werden.
    Schließlich geht es dabei um Menschenleben. Das Selbe gilt für die
    Ausbildungsvergütung, denn bereits während des ersten Ausbildungsjahrs
    werden Praxisstunden an Krankenhäusern absolviert.Wir fordern eine
    angemessene Vergütung für die Ausbilder und eine bessere
    Ausbildungsentlohnung für die Auszuildenden. Nach der Ausbildung kommen die
    meisten Hebammen an staatlichen Einrichtungen unter und sind Arbeitszeiten
    von bis zu 12 Stunden bei hohem Stressfaktor ausgesetzt. Dafür müssen sie
    entsprechend entlohnt werden. Wir fordern eine angemessene Entlohnung der
    Hebammen an staatlichen Einrichtungen.
  3. EU weite Ausbildungsstandards. Da in vielen Ländern der Welt die bayerische
    Hebammen Ausbildung, aufgrund der nicht – akademischen Laufbahn, nicht
    anerkannt wird, fordern wir einheitliche Standarts innerhalb der EU.
  4. Unbürokratische Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Das Problem
    des Fachkräftemangels könnte durch den Zuzug von ausländischem
    Fachpersonal gelöst werden. Für ausländische Absolventen fordert der Deutsche
    Staat eine vorausgehende 12jährige Schullaufbahn. Dadurch scheitert die
    Anerkennung der Diplome aus den EU- und Drittstaaten an den
    Zugangsvoraussetzungen. Wir fordern daher eine Anpassung der
    Zugangsvoraussetzungen für ausländische Hebammen an die geltenden
    Standarts der Bundesrepublik.
  5. Teilzeit – Selbstständigkeit fördern, Haftpflicht – Beiträge senken Um
    Hebammen den Schritt in die Selbstständigkeit attraktiver zu machen, fordern wir
    Senkung der Haftpflicht Beiträge. Diese sind vor allem für die Teilzeit Hebammen
    eine Herausforderung. Während bei einer Vollzeit Selbstständigkeit als Hebamme
    das mittlere Einkommen zur Deckung der Haftpflicht Beiträge I.d.R. ausreicht,
    müssen die Teilzeit Hebammen, als Selbstständige deutlich mehr leisten. Da aber
    viele Hebammen mit Kindern sich für die Teilzeit Tätigkeit entscheiden, weil ein
    anderer Weg aus familiären Gründen nicht möglich ist, muss diesem Umstand
    Rechnung getragen werden.
  6. Kinderbetreuung für Hebammen rund um die Uhr ermöglichen. Kinder werden
    zu jeder Tageszeit geboren. Jede Geburt ist individuell und kann oftmals nicht
    auf zeitliche Rahmenbedingungen reduziert werden. Die Qualität der Arbeit einer
    Hebamme darf nicht davon abhängen, ob sie selbst Kinder vom Kindergarten
    abholen muss oder diese sich ohne Aufsicht befinden. Daher fordern wir
    Kindertagesstätten an den Krankenhäusern, die rund um die Uhr für die
    Kinderbetreuung zur Verfügung stehen und sowohl für betriebsinterne
    Hebammen, als auch für Selbstständige, die in diesem Krankenhaus tätig,
    zugänglich sind.

Antragsteller: Victoria Beyzer, Sabrina Böcking, Katharina Walther, Anna Ahfeld, Jessica Sanchez, Johanna Jaspers, Selina Sahin, Anke Pöhlmann, Kerry Hoppe, Barbara Eggers, Annika Kaltenhauser, Gina Pitter, Celina Reich, Miriam Fehn, Elena Wellmann, Jennifer Kaiser, Livia Augustat

 

Titel: Hebammen unterstützen – Qualität vor Quantität

Gültigkeit: 5 Jahre

Organspende – Einführung der Widerspruchsregelung

Organspende – Einführung der Widerspruchsregelung

Beschlossen: 15.04.2018

Antragsteller: Daniel Grabinger

Gültigkeit: 5 Jahre

Derzeit warten in Deutschland mehr als 10.000 Patienten und Patientinnen auf ein Spenderorgan. Über 80% der deutschen Bevölkerung steht einer Organspende positiv gegenüber, aber nur ein Drittel der Bevölkerung hat seine Entscheidung zur Organspende dokumentiert. Um die Zahl der Spender zu erhöhen, ohne den Einzelnen in seiner Entscheidungsfreiheit einzuschränken, fordern die Julis Oberbayern die Einführung der Widerspruchsregelung. Im Sinne dieser Regelung ist jeder volljährige deutsche Bürger standartmäßig Organspender. Allerdings hat jeder Bürger die Möglichkeit der Organspende zu widersprechen oder diese einzuschränken. Dies kann über folgende Möglichkeit geschehen:

Es soll eine zentrale Datenbank geben, bei der die Daten gespeichert werden. Entweder online (per Zeichenkombination) oder beim Besuch beim Arzt, soll man die Entscheidung immer ändern können.

Äußerst sich ein Bürger nicht zur Organspende kommt dieser im Todesfall, unter der Voraussetzung, dass die Person identifiziert wurde, als Spender in Frage.

Jeder Bürger soll wiederholt auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht werden.

6 Monate vor dem 14. Geburtstag und 3 Monate vor dem 18. Geburtstag soll jeder Bürger ausführliches und altersgerechtes Informationsmaterial zugesendet bekommen.

Bis der Gesetzgeber eine Entscheidung zu dieser Thematik trifft, sehen wir Julis uns in der Pflicht Aufklärung zu betreiben. Deshalb fordern wir, dass auf zukünftigen Kongressen (Bezirk, Land, Bund) der Organspendeausweis ausgelegt werden muss. Die Ausweise sollen in der Geschäftsstelle vorrätig sein.

Leihmutterschaft legalisieren – für Alle!

Leihmutterschaft legalisieren – für Alle!

Beschlossen: 01.10.2017
Antragssteller: Junge Liberale München
Gültigkeit: unbegrenzt

Beschluss:

Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierung der altruistischen als auch der kommerziellen Leihmutterschaft. Der Bundesgerichtshof hat bereits am 10.12.2014 in einem Leihmutterschaftsfall entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können, sofern ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht. Dieses Urteil toleriert somit den Leihmutter-Tourismus aus Landern mit teilweise schwachen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter, während wir in Deutschland die Möglichkeit hätten den Kinderwunsch der Wunscheltern mit hohen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter in Einklang zu bringen. Folgende Gesetzesänderungen wären hierzu nötig:

§ 1591 BGB soll zukünftig lauten: „(1) Mutter eines Kindes ist die Frau, von der das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird die Auftraggeberin als Mutter bezeichnet. Falls die Auftraggeberin nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung der Frau, von der das Kind genetisch abstammt.“ Diese Gesetzesänderung bedarf zusätzlich, dass die Eizellspende in Deutschland legalisiert wird.

§ 1592 BGB muss zukünftig lauten: „(1) Vater eines Kindes ist der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft ist der Auftraggeber der Vater.“

Gleichzeitig fordern die Jungen Liberalen, dass gleichgeschlechtliche Wunscheltern mittels Leihmutterschaft gleichberechtigte Elternrechte gewährt werden. Bei gleichgeschlechtlichen Wunscheltern soll die Möglichkeit bestehen, dass der genetische Elternteil, der nicht zu den Wunscheltern zahlt, zugunsten der Wunscheltern auf die Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind verzichtet.

Verbesserung der Ausbildung der Psychotherapeuten

Verbesserung der Ausbildung der Psychotherapeuten

Beschlossen: 05.03.2017

Antragssteller: KV JuLis München-Land

Gültigkeit: 05.03.2027

Beschluss:

Die Jungen Liberalen fordern die Verkürzung der Ausbildungsdauer zu Psychologischen Psychotherapeuten, indem ein Psychotherapie-Masterstudium an deutschen Universitäten ermöglicht wird. Dabei soll der theoretische Teil der Ausbildung abgedeckt werden. Eine Kooperation mit den bestehenden Ausbildungsinstituten ist hierbei erwünscht. Der praktische Teil der Ausbildung soll anschließend an Krankenhäusern und anderen Einrichtung absolviert werden können und die Psychotherapeuten in Ausbildung analog zu den Ärzten in Weiterbildung angestellt und ihre Tätigkeit vergütet werden.

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