Leihmutterschaft legalisieren – für Alle!
Beschlossen: 01.10.2017
Antragssteller: Junge Liberale München
Gültigkeit: unbegrenzt
Beschluss:
Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierung der altruistischen als auch der kommerziellen Leihmutterschaft. Der Bundesgerichtshof hat bereits am 10.12.2014 in einem Leihmutterschaftsfall entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können, sofern ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht. Dieses Urteil toleriert somit den Leihmutter-Tourismus aus Landern mit teilweise schwachen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter, während wir in Deutschland die Möglichkeit hätten den Kinderwunsch der Wunscheltern mit hohen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter in Einklang zu bringen. Folgende Gesetzesänderungen wären hierzu nötig:
§ 1591 BGB soll zukünftig lauten: „(1) Mutter eines Kindes ist die Frau, von der das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird die Auftraggeberin als Mutter bezeichnet. Falls die Auftraggeberin nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung der Frau, von der das Kind genetisch abstammt.“ Diese Gesetzesänderung bedarf zusätzlich, dass die Eizellspende in Deutschland legalisiert wird.
§ 1592 BGB muss zukünftig lauten: „(1) Vater eines Kindes ist der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft ist der Auftraggeber der Vater.“
Gleichzeitig fordern die Jungen Liberalen, dass gleichgeschlechtliche Wunscheltern mittels Leihmutterschaft gleichberechtigte Elternrechte gewährt werden. Bei gleichgeschlechtlichen Wunscheltern soll die Möglichkeit bestehen, dass der genetische Elternteil, der nicht zu den Wunscheltern zahlt, zugunsten der Wunscheltern auf die Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind verzichtet.