Antragsteller Oleksii Kimenok
Der Bezirkskongress der Jungen Liberalen Oberbayern möge beschließen:
Für viele beschäftigte Studierende, die unter der Woche in Vorlesungen, Seminaren
oder Nebenjobs gebunden sind, ist das Wochenende oft die einzige Möglichkeit, ihrer
Passion für den Sport nachzugehen. Ausgerechnet auf dem spezifisch für Studierende
ausgewiesenen ZHS-Sportgelände der TUM wird ihnen dies durch starre Schließzeiten am
Samstagnachmittag und Sonntag verwehrt. Eine pauschale Sperrung wegen Haftungsfragen
oder vermeintlicher Personalengpässe entmündigt die Studierenden und ist aus
liberaler Sicht ein unhaltbarer Zustand der Überregulierung.
Die JuLis fordern daher von der Universitätsleitung sowie dem zuständigen bayerischen
Staatsministerium:
- Die Aufhebung der restriktiven Schließzeiten und die durchgehende Öffnung des
ZHS-Geländes für das freie Spiel auch an Samstagnachmittagen und Sonntagen. - Die rechtliche Einstufung der Wochenendnutzung als „Nutzung auf eigene Gefahr“,
um die Pflicht zur ständigen Präsenz einer aktiven Sportstättenaufsicht
abzuschaffen. - Ein gezieltes Flächenmanagement: Bei notwendiger Instandhaltung oder
Fremdvermietung sind nur die betroffenen Plätze abzusperren, nicht das gesamte
Campusgelände. - Die Implementierung automatisierter, digitaler Einlasskontrollen (z. B. via ZHS-
Card), um den personellen Aufwand in den Randzeiten zu minimieren.
Begründung
Begründung:
Die gängige Argumentation der Verwaltung gegen eine Wochenendöffnung hält einer Überprüfung an der Lebensrealität nicht stand. Das Argument fehlenden Personals für die Aufsicht ist vorgeschoben, da der allgemeine Wach- und Schließdienst für den Objektschutz ohnehin an den Wochenenden auf dem Gelände patrouilliert und bezahlt wird. Ebenso finden Instandhaltungsmaßnahmen in der Regel unter der Woche zu regulären Arbeitszeiten statt und erfordern keine Totalsperrung an Sonntagen.
Kern des Problems ist ein überzogenes staatliches Haftungsbedürfnis. Wir Jungen Liberalen fordern Eigenverantwortung statt staatlicher Bevormundung. Wer am Wochenende Sport treibt, nimmt das allgemeine Lebensrisiko regulärer Sportverletzungen bewusst in Kauf – dafür benötigt es keine Vollkasko-Betreuung durch einen Platzwart. Zudem ist eine solche Aufsicht ineffizient: Sportverletzungen wie Brüche bei Zweikämpfen passieren unabhängig davon, ob Verwaltungspersonal anwesend ist oder nicht. Die Praxis zeigt, dass bei schwerwiegenden Verletzungen stets der reguläre Rettungsdienst (112) die Versorgung übernimmt. Diese Rettungskette kann von volljährigen, mündigen Studierenden jederzeit selbstständig eingeleitet werden. Eine pauschale Sperrung aus präventiven Haftungsgründen ist daher unverhältnismäßig.