Reform Oberstdorfer Schlüssel – Großer Bezirk, Große Verantwortung

Antragssteller: Jannik Jürß, Leonard Deutsch, Julis München, Cora Anuth, Fähnrich Kerry Aileen Hoppe, Franz Farthofer, Maximilian Wiegand, David Berends, Leonie Vogler

 

Die Jungen Liberalen Oberbayern stehen als größter Bezirksverband im Freistaat zu
 Ihrer Mitverantwortung bei der Ausrichtung von Landeskongressen. Nach fast zwei
 Jahren Testphase bedarf die aktuelle Lastenverteilung zwischen Landes-, Bezirks-,
 Kreis- und Stadtverbänden jedoch ein Update.

 Eine Rückkehr zum alten System (in Kraft bis inkl. 104. Landeskongress), bei dem
 neben dem Landesverband nur der ausrichtende Kreisverband zu 50 % an den Kosten des
 Landeskongresses beteiligt war und bei dem sich die Beteiligung des Bezirksverbandes
 nach dem guten Willen des Bezirksvorstandes gerichtet hat, lehnen wir ab. Den
 Grundgedanken des aktuellen Systems, der auch finanzschwachen Kreisverbänden eine
 Ausrichtung des Kongresses ermöglicht, begrüßen wir ausdrücklich.

 Wir fordern vor diesem Hintergrund eine Überarbeitung des aktuellen Systems
 (Oberstdorfer Schlüssel und Bezirksumlage) unter folgenden Gesichtspunkten:

 Oberstdorfer Schlüssel

  1.  Sofern in Anlehnung an die FDP Bayern ein fester Ausrichtungsort für den
     programmatischen Kongress pro Jahr vorgesehen werden soll, soll der
     Ausrichteranteil bei der Berechnung bei diesem Kongress entfallen. Stattdessen

    soll der Mobilisierungsanteil um 1/6 erhöht werden.

  1.  Die Berechnung des Mobilisierungsanteils soll dahingehend angepasst werden, dass entsprechend des im eLaVo getroffenen
    Beschlusses,
    die tatsächlich ausgegeben Stimmrechte
     berücksichtigt werden.
  1.  Einer Rückkehr zum Rotationsprinzip zwischen den Bezirken statt dem „3-Regionen-
     Modell“ stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. Auch hier muss jedoch
     sichergestellt werden, dass ein Wettbewerb zwischen mehreren Ausrichtungsorten
     innerhalb eines Bezirkes möglich ist. Daher soll keine Vorauswahl innerhalb des
     Bezirksverbandes, sondern nur noch im Erweiterten Landesvorstand erfolgen.
  2.  Einen Teilnahmebeitrag für Landeskongresse lehnen wir ab.

 Besonderheiten innerhalb des Bezirks

  1.  Der Bezirksvorstand wird aufgefordert dem nächsten Bezirkskongress ein System
     vorzulegen, bei dem die überschüssigen Mittel aus dem Bezirkshaushalt (abzüglich
     solcher für Rücklagenbildung) zum Ende des Haushaltsjahres an die Kreis- und
     Stadtverbände zurückzuführen ist.
  2.  Der Bezirksvorstand wird aufgefordert bis zum nächsten Bezirkskongress zu
     analysieren, ob eine Senkung der Bezirksumlage unter Berücksichtigung der
     finanziellen Verpflichtung und der Rücklagenbildung des Bezirksverbandes möglich
     ist. Der Bezirksvorstand hat dem nächsten Bezirkskongress hierzu einen entsprechend umfangreichen Bericht vorzulegen.
  3. Um mehr finanzielle Transparenz gegenüber den Kreis- und Stadtverbänden bezüglich der Verwendung der Bezirksumlage zu     schaffen, wird der Bezirksvorstand wird dazu verpflichtet, bis spätestens 3 Monate nach Beginn der Amtszeit eine Finanzplanung für   das Amtsjahr dem eBeVo vorzulegen. Bei signifikanten Abweichungen von der Finanzplanung ist der eBeVo schriftlich zu informieren.
  4. Sofern ein Landeskongress innerhalb der Grenzen eines finanzstarken Kreis- oder
     Stadtverbandes des Bezirks ausgerichtet wird, soll durch den Bezirksvorstand
     geprüft werden, ob der „Ausrichteranteil“ statt vom Bezirksverband allein, in
     Teilen oder im Ganzen von dem ausrichtenden Kreis- oder Stadtverband getragen
     werden kann. Dabei sind ggf. eingesammelte Spenden und Förderungen zu
     berücksichtigen.

 Darüber hinaus erkennen wir unsere Verantwortung für den Landesverband als Ganzes an
 und fordern daher sowohl die Kreis- und Stadtverbände als auch den Bezirksvorstand

 dazu auf, zur nächsten Möglichkeit, entsprechend der im eLaVo beschlossenen
Bezirkerotierung,
mindestens eine möglichst preiswerte Tagungshalle

 zur Ausrichtung eines Landeskongresses dem Erweiterten Landesvorstand vorzulegen.

IFLRY, muss das sein?

Antragssteller: Vincent Roszik

 

Die Jungen Liberalen Oberbayern fordern den Bundesverband auf, die Mitgliedschaft bei
 IFLRY daraufhin zu überprüfen, ob deren Forderungen noch im Einklang mit den
 Grundwerten der Jungen Liberalen stehen. Sollte die Prüfung negativ ausfallen,
 fordern wir die sofortige Beendigung der Mitgliedschaft.

Alte Muster aufbrechen – Liberale im Strukturwandel

Als Junge Liberale Oberbayern sind wir uns der Mehrbelastung von Ämtervereinigungen bewusst und fordern deswegen die konsequente Trennung von hohen Partei- und Regierungsämtern. Bundes- und Landesparteien und insbesondere deren Vorstände weisen im Falle einer Regierungsbeteiligung auf Bundes- beziehungsweise Landesebene eine Kontrollfunktion auf.

 

Insbesondere das Amt des Parteivorsitzenden halten wir für nicht vereinbar mit der Ausübung eines Ministeramtes.

 

Zudem fordern wir die Trennung des Partei- und Fraktionsvorsitzes, sowie die Einführung von möglichen geschlechtsunabhängigen Doppelspitzen auf beiden genannten Ebenen.

 

Wir JuLis begrüßen Vorstände, die die Diversität unseres Verbandes widerspiegeln,

insbesondere Kandidaturen von Mitgliedern, die kein Mandat auf Bundes- oder Landesebene ausüben.

Antragseinreichung Organspende

Der BeKo am 30.09.2018 hat beschlossen:

Die Jungen Liberalen Oberbayern beschließen, den beim Seminar am 1. Juli
2018 ausgearbeiteten Antrag zum Thema Organspende gemeinsam mit dem
Landesarbeitskreis Gesundheit der Jungen Liberalen Bayern, den Jungen
Liberalen Schwaben und ggf. den Jungen Liberalen München auf dem nächsten
Landeskongress der Jungen Liberalen Bayern als Mitantragsteller einzureichen
(redaktionelle Änderungen und Anpassungen welche weder Sinn, noch Inhalt
oder Aussage der Formulierung verändern, sind vorbehalten).

Antragsteller: Vorstand der Junge Liberale Oberbayern

Titel: Gemeinsame Antragseinreichung zum Thema Organspende

Gültigkeit: 1 Jahr

Kein unnötiger Singsang auf Kongressen

Antragsteller: Steffen Kläne, Daniel Reuter
Beschlossen: Beko vom 8.3.2015

Auf Bezirkskongressen der Jungen Liberalen Oberbayern wird nicht mehr länger die Bayernhymne gesungen.

Glauben ist Privatsache – auch im Verband

Antragsteller: Sabrina Böcking, *ehemaliges Mitglied*, Gerald Kunzmann, Daniel Reuter
Beschlossen: Beko vom 8.3.2015

Die Jungen Liberalen bekennen sich klar zur Glaubensfreiheit auch innerhalb des Verbandes, daher fordern wir, dass der Glauben eines Menschen kein grundsätzliches Kriterium der Mitgliederaufnahme sein darf. Eine Ablehnung im Einzelfall, aufgrund Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit der Glaubensausübung und der Satzung der Jungen Liberalen, soll weiterhin der zuständigen Gliederung erlaubt sein. Das Selbe muss auch bei der FDP gelten.

Wissenschaftsstandort Deutschland

Antragsteller: KV Starnberg
Beschlossen: Beko vom 18.10.2014

Die Jungen Liberalen Oberbayern fordern die Bundes-FDP auf, künftig besonders im Bereich der Wissenschaft als objektiv und rational argumentierende Partei aufzutreten! Das bedeutet, sie soll sich über den weit verbreiteten Populismus der die Parteien in wissenschaftlichen Themen durchzieht hinwegsetzen und sich einer sauberen und inhaltlich stichhaltigen Debatte öffnen. Beispiele hierfür sind Gentechnik, Fracking und die Nukleartechnik.

 

Schluss mit dem Ladenschluss

Antragsteller: Christian Wurmdobler, Stefan Zeil
Beschlossen: Beko vom 18.10.2014

Die Jungen Liberalen Oberbayern fordern die Liberalen auf Landesebene (FDP, JuLis, LHG, Liberaler Mittelstand, VLK, Parlamentarische Arbeitsgruppe etc.) auf eine Strategie zur Liberalisierung des bayerischen Ladenschlussrechts zu entwickeln.

Diese Strategie muss beinhalten:

  1. Entwurf eines bayerischen Ladenschlussgesetzes, welches den Ladenschluss komplett freigibt. Entsprechende Änderungen des Grundgesetzes sind anzustreben
  2. Die Liberalen werden Verbände, Betroffene und weitere Befürworter der Freigabe ansprechen und an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs – z.B. im Rahmen von öffentlichen Anhörungen – beteiligen.
  3. Der Gesetzentwurf wird als Petition an den bayerischen Landtag gerichtet (Art. 115 der Bayerischen Verfassung).
  4. Für das Volksbegehren wird eine Kampagne geplant und umgesetzt.

 

Keine Rauchverbote unter freiem Himmel

Die Jungen Liberalen Oberbayern kritisieren das Vorhaben des bayerischen Finanzministers, ein Rauchverbot auf Ausflugsschiffen zu verhängen. Dies ist ein unangebrachter Eingriff in die persönliche Freiheit, die auch aus gesundheitspolitscher Sicht nicht nachvollziehbar ist, weil es sich hier um ein Rauchverbot unter freiem Himmel handelt.

Gültigkeit: 10 Jahre

Beschlussdatum: 03.06.2012

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