Alte Muster aufbrechen – Liberale im Strukturwandel

Als Junge Liberale Oberbayern sind wir uns der Mehrbelastung von Ämtervereinigungen bewusst und fordern deswegen die konsequente Trennung von hohen Partei- und Regierungsämtern. Bundes- und Landesparteien und insbesondere deren Vorstände weisen im Falle einer Regierungsbeteiligung auf Bundes- beziehungsweise Landesebene eine Kontrollfunktion auf.

 

Insbesondere das Amt des Parteivorsitzenden halten wir für nicht vereinbar mit der Ausübung eines Ministeramtes.

 

Zudem fordern wir die Trennung des Partei- und Fraktionsvorsitzes, sowie die Einführung von möglichen geschlechtsunabhängigen Doppelspitzen auf beiden genannten Ebenen.

 

Wir JuLis begrüßen Vorstände, die die Diversität unseres Verbandes widerspiegeln,

insbesondere Kandidaturen von Mitgliedern, die kein Mandat auf Bundes- oder Landesebene ausüben.

Antragseinreichung Organspende

Der BeKo am 30.09.2018 hat beschlossen:

Die Jungen Liberalen Oberbayern beschließen, den beim Seminar am 1. Juli
2018 ausgearbeiteten Antrag zum Thema Organspende gemeinsam mit dem
Landesarbeitskreis Gesundheit der Jungen Liberalen Bayern, den Jungen
Liberalen Schwaben und ggf. den Jungen Liberalen München auf dem nächsten
Landeskongress der Jungen Liberalen Bayern als Mitantragsteller einzureichen
(redaktionelle Änderungen und Anpassungen welche weder Sinn, noch Inhalt
oder Aussage der Formulierung verändern, sind vorbehalten).

Antragsteller: Vorstand der Junge Liberale Oberbayern

Titel: Gemeinsame Antragseinreichung zum Thema Organspende

Gültigkeit: 1 Jahr

Kein unnötiger Singsang auf Kongressen

Antragsteller: Steffen Kläne, Daniel Reuter
Beschlossen: Beko vom 8.3.2015

Auf Bezirkskongressen der Jungen Liberalen Oberbayern wird nicht mehr länger die Bayernhymne gesungen.

Glauben ist Privatsache – auch im Verband

Antragsteller: Sabrina Böcking, *ehemaliges Mitglied*, Gerald Kunzmann, Daniel Reuter
Beschlossen: Beko vom 8.3.2015

Die Jungen Liberalen bekennen sich klar zur Glaubensfreiheit auch innerhalb des Verbandes, daher fordern wir, dass der Glauben eines Menschen kein grundsätzliches Kriterium der Mitgliederaufnahme sein darf. Eine Ablehnung im Einzelfall, aufgrund Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit der Glaubensausübung und der Satzung der Jungen Liberalen, soll weiterhin der zuständigen Gliederung erlaubt sein. Das Selbe muss auch bei der FDP gelten.

Wissenschaftsstandort Deutschland

Antragsteller: KV Starnberg
Beschlossen: Beko vom 18.10.2014

Die Jungen Liberalen Oberbayern fordern die Bundes-FDP auf, künftig besonders im Bereich der Wissenschaft als objektiv und rational argumentierende Partei aufzutreten! Das bedeutet, sie soll sich über den weit verbreiteten Populismus der die Parteien in wissenschaftlichen Themen durchzieht hinwegsetzen und sich einer sauberen und inhaltlich stichhaltigen Debatte öffnen. Beispiele hierfür sind Gentechnik, Fracking und die Nukleartechnik.

 

Schluss mit dem Ladenschluss

Antragsteller: Christian Wurmdobler, Stefan Zeil
Beschlossen: Beko vom 18.10.2014

Die Jungen Liberalen Oberbayern fordern die Liberalen auf Landesebene (FDP, JuLis, LHG, Liberaler Mittelstand, VLK, Parlamentarische Arbeitsgruppe etc.) auf eine Strategie zur Liberalisierung des bayerischen Ladenschlussrechts zu entwickeln.

Diese Strategie muss beinhalten:

  1. Entwurf eines bayerischen Ladenschlussgesetzes, welches den Ladenschluss komplett freigibt. Entsprechende Änderungen des Grundgesetzes sind anzustreben
  2. Die Liberalen werden Verbände, Betroffene und weitere Befürworter der Freigabe ansprechen und an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs – z.B. im Rahmen von öffentlichen Anhörungen – beteiligen.
  3. Der Gesetzentwurf wird als Petition an den bayerischen Landtag gerichtet (Art. 115 der Bayerischen Verfassung).
  4. Für das Volksbegehren wird eine Kampagne geplant und umgesetzt.

 

Keine Rauchverbote unter freiem Himmel

Die Jungen Liberalen Oberbayern kritisieren das Vorhaben des bayerischen Finanzministers, ein Rauchverbot auf Ausflugsschiffen zu verhängen. Dies ist ein unangebrachter Eingriff in die persönliche Freiheit, die auch aus gesundheitspolitscher Sicht nicht nachvollziehbar ist, weil es sich hier um ein Rauchverbot unter freiem Himmel handelt.

Gültigkeit: 10 Jahre

Beschlussdatum: 03.06.2012

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