Bezirk Oberbayern – auch in Zukunft stark!
Beschlossen: 10.06.2018
Antragsteller: Bezirksvorstand Junge Liberale Oberbayern
Gültigkeit: 4 Jahre
Die Bezirke nehmen Aufgaben war, die die Leistungskraft oder den Bereich der Landkreise und kreisfreien Städten übersteigt. Diese Aufgaben sind im Besonderen solche der Sozialhilfe, der Teilhabe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen, Trägerschaft von Psychiatrien, des Naturschutzes und der Kultur-, Heimat-, und Denkmalpflege.
Die Jungen Liberalen Oberbayern sehen in den Bezirken, der dritten kommunalen Ebene in Bayern, eine wichtige regionale Verankerung der Demokratie. Gerade darum fordern wir Veränderungen in den Bereichen Wahlen und Abstimmungen, Transparenz und Finanzierung.
- Abstimmungen
Auf Bezirksebene sind zurzeit Bürgerbegehren und -entscheide sowie Bürgeranträge nicht möglich. Auf allen anderen Ebenen in Bayern (Landes-, Landkreis-, Gemeindeebne) sind Formen der direkten Demokratie möglich. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Bürgernähe und unseres demokratischen Systems.
Wir fordern daher, diese Lücke zu schließen und eine Regelung Art. 12a Bürgerbegehren und Bürgerentscheide und Art. 12b Bürgerantrag in die Bezirksordnung einzufügen. Vorbild dafür können Art. 18a u. 18b der Gemeindeordnung und 12a u. 12b der Landkreisordnung sein.
- Wahlen
Sowohl der Bürgermeister auf Gemeindeeben wie auch der Landrat auf Landkreisebene werden direkt gewählt. Der Bezirkstagspräsident, der den Bezirk auch als Ganzes nach außen vertritt, wird hingegen lediglich vom Bezirkstag gewählt.
Wir fordern daher, dass Amt des Bezirkstagspräsidenten in ein Amt des Bezirkspräsidenten umzugestalten. Dabei sollen die Ämter des Regierungspräsidenten und des Bezirkstagspräsidenten zusammengelegt werden. Dieser soll direkt von den Bezirksbürgern gewählt werden. Die Verwaltung durch Regierung und Bezirk soll ähnlich der Landratsämter zusammengelegt werden.
- Wahlrecht
Unionsbürgern steht bei Kommunalwahlen ein aktives und passives Wahlrecht zu, sowie es in Art. 22 AEUV geregelt ist. Dies ist bei Gemeinderats- und Landkreistagswahlen bereits der Fall.
Wir fordern, dass EU-Bürger das aktive und passive Wahlrecht für die Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene bekommen.
- Transparenz
Um das Bewusstsein der Bürger für den Bezirk zu stärken, müssen diese von den Entscheidungen des Bezirkstags wissen und diese auch verstehen. Daher muss die Transparenz des Bezirkstags gesteigert werden.
Wir fordern, dass Beschlüsse und Haushaltsplanung des Bezirkstags auch in neuen Medien zeitnah, d.h. in der Regel innerhalb einer Woche, veröffentlicht werden. Zur modernen Öffentlichkeitsarbeit gehört ein professioneller und barrierefreier Auftritt in den sozialen Medien dazu.
Wir fordern außerdem, dass die Sitzungen des Bezirkstags als Live-Stream online abrufbar sein müssen und die Aufzeichnung der Sitzungen danach noch mindestens zwei Wochen online zu Verfügung stehen. Ebenso soll ein Akteneinsichtsrecht und Auskunftspflicht der Verwaltung geschaffen werden sowie eine Informationsfreiheitssatzung.
- Verwaltung
In der Bezirksverwaltung können sich Doppelstrukturen mit der Bezirksregierung, Staatsregierung, Landkreisen und Gemeinden ergeben. Diese sind zu analysieren und aufzulösen.
Ebenso muss die Verwaltung auf mögliche Digitalisierungsmaßnahmen überprüft werden. Ziel muss es sein, hin zu einer „papierlosen Verwaltung“ zu kommen.
Wir fordern daher, dass Anträge nicht nur als PDF-Datei abrufbar, sondern auch online einreichbar sind. Der Bedarf für Online-Video Beratungen soll geprüft und gegebenenfalls, für die Bürger, eingeführt werden.
Bei allem muss, gerade im Hinblick auf die Aufgaben des Bezirks, jedoch auch weiterhin auf nicht computeraffine Bürger geachtet und ein barrierefreier Zugang zur Beratung ermöglicht werden.
- Finanzierung
Der Bezirk Oberbayern finanziert sich zu 90% aus der Bezirksumlage. Diese wird, je nach Steuerkraft, von den Landkreisen und kreisfreien Städten gezahlt. Wir finden: Solide Finanzierung geht anders!
Wir fordern daher, ein eigenes System der Steuerzuweisung für die Bezirke. Dies würde zu einer Verstetigung der Einnahmen bei gleichzeitiger Entlastung der Gemeinden führen.
Im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe fordern wir das Drittel-Prinzip zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Gelder sind dabei der tatsächlich zuständigen Stelle zuzufließen, hier also den Bezirken.
Als kommunale Ebene steht auch dem Bezirk ein kommunales Selbstverwaltungsrecht zu. Daher muss der Freistaat Bayern beim Bayrischen Finanzausgleich die Bezirke von sich aus berücksichtigen, sodass auch die Bezirke als Kommunen ihre Aufgabe „kraftvoll“ wahrnehmen können.