Stärkung und Anerkennung von Lebens- und Gnadenhöfen

Antragsstellerin: Lisa Sophie Heidl

 

Wir, die Jungen Liberalen Oberbayern, erkennen die unschätzbare Arbeit, die Lebens-
 und Gnadenhöfe in unserer Gesellschaft leisten. Diese Höfe bieten einer Vielzahl von
 Nutztieren, die aus schlechter Haltung gerettet wurden oder sonst nirgendwo mehr
 unterkommen können, eine Unterkunft. Sie sind oft die letzte Rettung für diese Tiere
 und erbringen einen unschätzbaren Beitrag zum Tierschutz in Deutschland.

 Jedoch ist ihre Arbeit oft durch unklare rechtliche Regelungen und bürokratische
 Hürden erschwert. Insbesondere die fehlende Anerkennung im § 35 Abs. 1 des BauGB, der
 das Bauen im Außenbereich regelt, stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Diese
 Lücke in der Gesetzgebung führt dazu, dass die Höfe Schwierigkeiten haben, notwendige
 Genehmigungen zu erhalten und ihre Kapazitäten zu erweitern.

 Es ist an der Zeit, dass unsere Gesetzgebung Lebens- und Gnadenhöfe als das erkennt,
 was sie sind – unverzichtbare Einrichtungen für den Tierschutz. Dass sie deren Arbeit
 anerkennt und unterstützt und entsprechend handelt.

  1.  Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB
     Wir fordern die Aufnahme von Lebens- und Gnadenhöfen in den § 35 Abs. 1 BauGB
     zur Anerkennung ihrer essenziellen Rolle, sowie zur Unterstützung ihrer
     fortlaufenden Bemühungen zum Tierschutz. Durch diese Änderung würden diese
     Einrichtungen als privilegiert anerkannt werden und vor ungerechtfertigten
     Bauverboten geschützt. Dies würde es ihnen ermöglichen, notwendige bauliche
     Veränderungen vorzunehmen um ggf. ihre Kapazitäten zu erweitern, um mehr Tieren
     helfen zu können. Es würde den Höfen erleichtern ihre wichtige und notwendige
     Arbeit fortzusetzen, ohne ständig gegen bürokratische Hürden anzukämpfen.
  2.  Einführung eines spezifischen Sachkundenachweises für Lebenshöfe
     Aktuell wird die Erlaubnis zur Haltung von Tieren in solchen Einrichtungen durch
     den § 11 Tierschutzgesetz geregelt. Wir fordern die Einführung eines
     spezifischen Sachkundenachweises für Lebenshöfe, bei dem Aspekte wie Schlachtung
     und Schlachtreife nicht praktiziert werden müssen und der Fokus auf der
     Gesunderhaltung der Tiere liegt.
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