ReinheitsGEbot statt VielfaltsVERbot – Eine starke Marke für die bayerische Brautradition statt Diskriminierung deutscher Brauereien
Beschlossen: 01.10.2017
Antragssteller: Programmatik Junge Liberale Oberbayern
Gültigkeit: 01.10.2023
Beschluss:
Die Jungen Liberalen Oberbayern fordern die Aufhebung der als „deutsches Reinheitsgebot“ bzw. „bayerisches Reinheitsgebot“ bekannten Vorschriften im vorläufigen Biergesetz. Es handelt sich um ein pauschales staatliches Verbot, welches aus lebensmittelrechtlicher Perspektive vollkommen überflüssig ist und letztendlich nur dem Traditionsschutz dient. Wir Junge Liberale sind jedoch der Überzeugung, dass die Tradition mit marktwirtschaftlichen Methoden geschützt werden kann. Hoheitsstaatliche Verbote sind dafür nicht notwendig und benachteiligen gerade kleine, lokale Brauereien. Welche Anforderungen an Zutaten und Herstellung eines in Deutschland produzierten Bieres zu stellen sind, bestimmt sich fortan nach Europäischem Lebensmittelrecht. Der momentane Zustand der sog. Inländerdiskriminierung, wonach in Deutschland gebraute Biergetränke anderen Vorschriften unterliegen, als solche die im EU-Ausland gebraut werden (und uneingeschränkt in Deutschland vertrieben werden dürfen), wird dadurch aufgehoben. Deutsche Brauer erhalten dieselben Möglichkeiten mit modernen Braumethoden und Zutaten zu arbeiten, wie ihre Konkurrenten im europäischem Ausland. Zugleich fordern die Jungen Liberalen München, dass geeignete Schritte zu unternehmen sind um eine klar umrissene und national wie international durchsetzungsstarke Marke „Gebraut nach deutschem [bayerischem] Reinheitsgebot“ zu etablieren. Wer künftig auf freiwilliger Basis das Reinheitsgebot strikt beachtet, soll mit einer starken und etablierten Marke werben dürfen. Wir bekennen uns zu unserer bayerischen Brautradition. Und wir bekennen uns zu mündigen Verbrauchern. Wir sind überzeugt, dass die Marke „Reinheitsgebot“ stark ist und wollen es dem Wettbewerb um das beste Bier überlassen, dies zu beweisen.