Antragssteller: Jannik Jürß, Leonard Deutsch, Julis München, Cora Anuth, Fähnrich Kerry Aileen Hoppe, Franz Farthofer, Maximilian Wiegand, David Berends, Leonie Vogler
Die Jungen Liberalen Oberbayern stehen als größter Bezirksverband im Freistaat zu
Ihrer Mitverantwortung bei der Ausrichtung von Landeskongressen. Nach fast zwei
Jahren Testphase bedarf die aktuelle Lastenverteilung zwischen Landes-, Bezirks-,
Kreis- und Stadtverbänden jedoch ein Update.
Eine Rückkehr zum alten System (in Kraft bis inkl. 104. Landeskongress), bei dem
neben dem Landesverband nur der ausrichtende Kreisverband zu 50 % an den Kosten des
Landeskongresses beteiligt war und bei dem sich die Beteiligung des Bezirksverbandes
nach dem guten Willen des Bezirksvorstandes gerichtet hat, lehnen wir ab. Den
Grundgedanken des aktuellen Systems, der auch finanzschwachen Kreisverbänden eine
Ausrichtung des Kongresses ermöglicht, begrüßen wir ausdrücklich.
Wir fordern vor diesem Hintergrund eine Überarbeitung des aktuellen Systems
(Oberstdorfer Schlüssel und Bezirksumlage) unter folgenden Gesichtspunkten:
Oberstdorfer Schlüssel
- Sofern in Anlehnung an die FDP Bayern ein fester Ausrichtungsort für den
programmatischen Kongress pro Jahr vorgesehen werden soll, soll der
Ausrichteranteil bei der Berechnung bei diesem Kongress entfallen. Stattdessensoll der Mobilisierungsanteil um 1/6 erhöht werden.
- Die Berechnung des Mobilisierungsanteils soll dahingehend angepasst werden, dass entsprechend des im eLaVo getroffenen
Beschlusses, die tatsächlich ausgegeben Stimmrechte
berücksichtigt werden.
- Einer Rückkehr zum Rotationsprinzip zwischen den Bezirken statt dem „3-Regionen-
Modell“ stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. Auch hier muss jedoch
sichergestellt werden, dass ein Wettbewerb zwischen mehreren Ausrichtungsorten
innerhalb eines Bezirkes möglich ist. Daher soll keine Vorauswahl innerhalb des
Bezirksverbandes, sondern nur noch im Erweiterten Landesvorstand erfolgen. - Einen Teilnahmebeitrag für Landeskongresse lehnen wir ab.
Besonderheiten innerhalb des Bezirks
- Der Bezirksvorstand wird aufgefordert dem nächsten Bezirkskongress ein System
vorzulegen, bei dem die überschüssigen Mittel aus dem Bezirkshaushalt (abzüglich
solcher für Rücklagenbildung) zum Ende des Haushaltsjahres an die Kreis- und
Stadtverbände zurückzuführen ist. - Der Bezirksvorstand wird aufgefordert bis zum nächsten Bezirkskongress zu
analysieren, ob eine Senkung der Bezirksumlage unter Berücksichtigung der
finanziellen Verpflichtung und der Rücklagenbildung des Bezirksverbandes möglich
ist. Der Bezirksvorstand hat dem nächsten Bezirkskongress hierzu einen entsprechend umfangreichen Bericht vorzulegen. - Um mehr finanzielle Transparenz gegenüber den Kreis- und Stadtverbänden bezüglich der Verwendung der Bezirksumlage zu schaffen, wird der Bezirksvorstand wird dazu verpflichtet, bis spätestens 3 Monate nach Beginn der Amtszeit eine Finanzplanung für das Amtsjahr dem eBeVo vorzulegen. Bei signifikanten Abweichungen von der Finanzplanung ist der eBeVo schriftlich zu informieren.
- Sofern ein Landeskongress innerhalb der Grenzen eines finanzstarken Kreis- oder
Stadtverbandes des Bezirks ausgerichtet wird, soll durch den Bezirksvorstand
geprüft werden, ob der „Ausrichteranteil“ statt vom Bezirksverband allein, in
Teilen oder im Ganzen von dem ausrichtenden Kreis- oder Stadtverband getragen
werden kann. Dabei sind ggf. eingesammelte Spenden und Förderungen zu
berücksichtigen.
Darüber hinaus erkennen wir unsere Verantwortung für den Landesverband als Ganzes an
und fordern daher sowohl die Kreis- und Stadtverbände als auch den Bezirksvorstand
dazu auf, zur nächsten Möglichkeit, entsprechend der im eLaVo beschlossenen
Bezirkerotierung, mindestens eine möglichst preiswerte Tagungshalle
zur Ausrichtung eines Landeskongresses dem Erweiterten Landesvorstand vorzulegen.