Antragsteller: SV München
Beschlossen: 16.06.2016
Einige Behörden und NGOs bieten Flüchtlingen bereits einen zumeist kostenfreien Zugang zu Lernmaterialien und umfangreichen Informationen, wie z.B. diversen Refugee Guides im Internet an. Besonders in Unterkünften auf dem Land besteht für die Flüchtlinge jedoch oft nicht die Möglichkeit, die deutsche Sprache und Kultur durch die Nutzung dieser Angebote selbständig kennenzulernen, da in einigen Fällen weder in den Unterkünften noch in der näheren Umgebung eine Möglichkeit besteht, eine kostenfreie Internetverbindung zu nutzen. Aus diesem Grund fordern wir die Anbindung sämtlicher Unterkünfte an das Internet und die Bereitstellung eines für die dort lebenden Menschen zugänglichen WLAN-Netzes. Auch, wenn die Flüchtlinge zumeist ihre Smartphones zur Kommunikation nutzen sind in den Unterkünften dem technischen Stand entsprechende PCs bereitzustellen deren Anzahl für die Anzahl der Bewohner ausreichend ist, damit diese auch die vielen u.U. auf mobilen Endgeräten nicht nutzbaren Internetangebote nutzen sowie auch längere Texte verfassen können. Die Kommunikationspauschale, vom
Taschengeld darf daher nicht gestrichen werde. Um privates Engagement bei der Bereitstellung von Internetzugängen zu fördern, ist die Störerhaftung komplett abzuschaffen.