Organspende – Einführung der Widerspruchsregelung

Organspende – Einführung der Widerspruchsregelung

Beschlossen: 15.04.2018

Antragsteller: Daniel Grabinger

Gültigkeit: 5 Jahre

Derzeit warten in Deutschland mehr als 10.000 Patienten und Patientinnen auf ein Spenderorgan. Über 80% der deutschen Bevölkerung steht einer Organspende positiv gegenüber, aber nur ein Drittel der Bevölkerung hat seine Entscheidung zur Organspende dokumentiert. Um die Zahl der Spender zu erhöhen, ohne den Einzelnen in seiner Entscheidungsfreiheit einzuschränken, fordern die Julis Oberbayern die Einführung der Widerspruchsregelung. Im Sinne dieser Regelung ist jeder volljährige deutsche Bürger standartmäßig Organspender. Allerdings hat jeder Bürger die Möglichkeit der Organspende zu widersprechen oder diese einzuschränken. Dies kann über folgende Möglichkeit geschehen:

Es soll eine zentrale Datenbank geben, bei der die Daten gespeichert werden. Entweder online (per Zeichenkombination) oder beim Besuch beim Arzt, soll man die Entscheidung immer ändern können.

Äußerst sich ein Bürger nicht zur Organspende kommt dieser im Todesfall, unter der Voraussetzung, dass die Person identifiziert wurde, als Spender in Frage.

Jeder Bürger soll wiederholt auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht werden.

6 Monate vor dem 14. Geburtstag und 3 Monate vor dem 18. Geburtstag soll jeder Bürger ausführliches und altersgerechtes Informationsmaterial zugesendet bekommen.

Bis der Gesetzgeber eine Entscheidung zu dieser Thematik trifft, sehen wir Julis uns in der Pflicht Aufklärung zu betreiben. Deshalb fordern wir, dass auf zukünftigen Kongressen (Bezirk, Land, Bund) der Organspendeausweis ausgelegt werden muss. Die Ausweise sollen in der Geschäftsstelle vorrätig sein.

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