Antragssteller: Julis Oberbayern
Die Jungen Liberalen Oberbayern lehnen das Demokratiefördergesetz in der aktuellen Form ab. Zwar unterstützen wir das grundsätzliche Ziel, die bisherige Projektförderung nach Maßgabe des allgemeinen Bundeshaushalts und unter von den Ministerien erstellten Förderrichtlinien auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, der aktuelle Gesetzesentwurf erfüllt aber nicht die für uns notwendigen Rahmenbedingungen.
Das Gesetz soll insbesondere in folgenden Punkten überarbeitet werden:
- Ergänzung einer „Extremismusklausel“, die insbesondere dafür sorgen soll, dass die Bundesmittel nur an solche Projekte und Organisationen vergeben werden, die sich zum Grundgesetz bekennen;
- Das Gesetz muss sicherstellen, dass nicht nur solche Projekte und Organisationen gefördert werden, die „regierungsnah“ sind bzw. die einer politischen Richtung entsprechen;
- Das Gesetz muss als Voraussetzung für eine Verstetigung von Mitteln – unter Berücksichtigung des Haushaltsvorbehalts – eine einmalige positive Kontrolle der sachgerechte Zielerreichung stattfinden. Vor einer Verstätigung von Mitteln soll ein Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hergestellt werden;
- Alle geförderten Projekte – auch verstetigte – müssen sich einer regelmäßigen Zweckmäßigkeitskontrolle, einer Kontrolle der wirtschaftlichen Mittelverwendung und einer Kontrolle der sachgerechten Zielerreichung durch das zuständige Ministerium unterziehen. Die Bundesregierung unterrichtet hierüber jährlich dem Haushaltsausschuss des Deutsches Bundestages.
Vor einem Beschluss des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag, muss aufgrund der aktuellen „lebhaften“ Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz (ggf. Verstoß gegen die Länderhoheit), eine Anhörung im zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages stattfinden. Das Gesetz ist anschließend so zu ändern, dass keinerlei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes besteht. Der Beschluss eines ggf. verfassungswidrigen Gesetzes und die anschließende Kassierung durch das BVerfG muss gerade im Hinblick auf die Förderempfänger unter allen Umständen verhindert werden.