Die Jungen Liberalen Oberbayern sprechen sich entschieden gegen von der Staatsregierung geplante Wiedereinführung des Bayrischen Obersten Landesgericht (BayObLG) aus.
Anstelle der Wiedereinführung des BayObLG, dass nur der Folklore dient und dessen geringer Nutzen in keinem Verhältnis zu den verbundenen Kosten steht, fordern wir stattdessen, dass die Justiz generell mit ausreichenden Mitteln und Richterstellen gestärkt wird.
Wir fordern außerdem, dass die §§ 8, 10 EG-GVG und § 7 EG-ZPO gestrichen werden. In § 9 EG-GVG und § 121 Abs. 3 GVG sollen die Verweise auf ein oberstes Landesgericht gestrichen werden.